Um über das Backend Gutschriften für widerrufene Artikel zu erstellen bedarf es wenige Klicks. Hat der Kunde via Paypal gezahlt, so kann der zu erstattende Betrag direkt zurück auf das Paypal-Konto des Kunden zurückgebucht werden. Hat der Kunde Mehrere Artikel bestellt, aber nur einen Teil widerrufen, so können diese in die Lagerverwaltung wieder aufgenommen werden.
Hier eine kurze Anleitung:
- Im Backend die Bestellung unter "Verkäufe" -> "Bestellungen" aufrufen.
- In der linken Navigation "Rechnungen" wählen.
- Entsprechende Rechnung auswählen.
- Hier den "Gutschrift"-Button betätigen (WICHTIG: Der Gutschrift-Button muss auf der Rechnungsseite ausgelöst werden).
- In der Tabelle "zu erstattende Artikel" die erforderliche Stückzahl zu dem entsprechendem Artikel eintragen und den Haken bei "zurück ins Lager" setzen wenn die Lagerverwaltung von Magento genutzt wird.
- Nun die Stückzahl aller Artikel, die nicht erstattet werden, auf 0 setzen.
- Unter der Tabelle befindet sich der ausgegraute Button "Mengen aktualisieren". Diesen betätigen.
- Jetzt beträgt die Zwischensumme den Wert der zu erstattenden Artikel. Sollen die Versandkosten ebenfalls erstattet werden, so kann der vorausgefüllte Wert bestehen bleiben. Ansonsten die 0 eintragen.
- Zuletzt den (rechten) "Erstatten"-Button betätigen (WICHTIG: NICHT den "Erstatten (offline)"-Button).
- Der Kunde bekommt nun automatisch den Betrag auf sein Paypal-Konto gutgeschrieben.
- Soll der Kunde über den Vorgang benachrichtigt werden, so muss der Button "Gutschriften" in der linken Navigation betätigt werden.
- Hier die gewünschte Gutschrift auswählen.
- Auf der Seite befindet sich oben rechts ein Button "Sende E-Mail", den auslösen und alles ist erledigt.
Zu den Feldern Berichtigungserstattung und Berichtigungszuschlag:
Berichtigungserstattung:
Hier kann ein Betrag eingegeben werden, der zusätzlich zu den Versandkosten gutgeschrieben werden kann. Der Betrag bezieht sich nicht auf einen Posten sondern wird pauschal zum Erstattungsbetrag hinzugerechnet. Dieser kann nicht höher sein als der gesamte, bereits bezahlte, Betrag.
Berichtigungszuschlag:
Der Berichtigungszuschlag ist das genaue Gegenteil der Berichtigungserstattung. Das heißt, dass dieser Betrag vom Verkäufer einbehalten wird. Der Wert bezieht sich nicht auf einen Posten, sondern auf den gesamten Rechnungsbetrag.